AZ BIOPHARM Dr. Martin Reinsch und Dr. Berthold Lausecker von AZ Biopharm zur Cannabis-Analytik – eine Legalisierung erfordert solide Testkonzepte

Die aktuelle Cannabis-Situation in Deutschland

Dr. Martin Reinsch
Dr. Martin Reinsch
Wie es aus Koalitionskreisen heißt, haben sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP darauf verständigt, die Cannabis-Legalisierung in Deutschland nach kanadischem Vorbild auf den Weg zu bringen. Demnach werden Anbau, Weiterverarbeitung, Großhandel und Handel gleichzeitig legalisiert und dürfen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen stattfinden.

Als Gründe für die Entscheidung führen die Parteien in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem eine bessere Qualitätskontrolle und einen zuverlässigeren Jugendschutz an. Zudem werde durch eine Legalisierung die Polizei entlastet und man könne sich stärker darauf konzentrieren, den Schwarzmarkt und den Handel mit harten Drogen zu unterbinden.

Ein konkreter Zeitrahmen für die Novellierung der geltenden Gesetze besteht aktuell noch nicht. Als frühesten realistischen Zeitpunkt für eine Legalisierung sehen Experten den Jahresbeginn 2024. Der Anbau soll dabei von Landwirten aller Größenordnungen übernommen werden – vom kleinen Familienbetrieb über den Mittelstand bis zum Großkonzern. Begleitet werden soll die Einführung des Gesetzes mit umfassenden Aufklärungskampagnen und Maßnahmen wie Drug-Checkings, bei denen Partygänger illegal gekaufte Drogen auf Qualität und Reinheit testen lassen können.

Eine systematische Cannabis-Analytik ist unverzichtbar

Nach der Legalisierung wird die Qualitätskontrolle von Cannabis-Erzeugnissen aufgrund des steigenden Produktionsvolumens eine wichtige Rolle spielen. Das liegt vor allem daran, dass die zur Herstellung von Industriehanf, medizinischem Marihuana, Cannabidiol-Öl und anderen Produkten verwendeten Pflanzen die Fähigkeit haben, Schwermetalle aus dem Boden aufzunehmen.

Diese Fähigkeit macht sie einerseits nützlich, wenn es um die Sanierung von kontaminierten Standorten geht (Phytoremediation), andererseits erhöht sie ihr Gefahrenpotenzial bei der Verwendung von Cannabis als Nutzpflanze, Medikament und Genussmittel. Das gilt vor allem in Hinblick auf chemische Elemente wie Quecksilber, Blei und Cadmium, die erwiesenermaßen krebserregend sind.

Hinzu kommt, dass einige Cannabissorten speziell für die Reinigung der Umwelt gezüchtet wurden. Entsprechend nehmen sie besonders viele Schadstoffe aus dem Wasser, der Luft und dem Boden auf. Dies wird etwa durch eine erhöhte Stängellänge, beschleunigtes Wachstum, vergrößerte Wurzel- und Blattoberflächen sowie eine gesteigerte Photosynthese-Aktivität ermöglicht.

Die aufgenommenen Schwermetalle werden von der Pflanze über haarähnliche Strukturen auf den Blüten (Trichome) später wieder abgegeben. Das ist vor allem deshalb problematisch, weil es in erster Linie die Blüten sind, die das bei Konsumenten beliebte CBD-Öl und Tetrahydrocannabinol (THC) speichern. Die Folge können verschiedenste gesundheitliche Probleme sein, die vor allem darauf zurückzuführen sind, dass Quecksilber, Blei und Cadmium kaum verstoffwechselt werden und sich im Organismus ablagern. Als Ergebnis davon entstehen reaktiver Sauerstoff und freie Radikale, die Proteine, Fette und Nukleinsäuren schädigen und auf diese Weise zu Krebs führen können.

In Zusammenhang mit einer Legalisierung von Cannabis kann dies zu weitreichenden gesundheitlichen Folgen in der Bevölkerung führen – vor allem, wenn unwissentlich Sorten verwendet werden, die speziell für die Phytoremediation entwickelt wurden, oder wenn die Cannabis-Pflanzen aus kontaminierten Böden und Substraten gezogen werden.

Dimensionen der Cannabis-Kontrolle

Eine lückenlose Kontrolle des Produktionsprozesses schließt im Kern die physikalisch-chemische und mikrobiologische Analyse von Cannabis-Genussmitteln ein – etwa über die Dünnschichtchromatographie, die High Performance Liquid Chromatographie (HPLC) und massenspektrometrische Methoden wie ICP-MS. Damit kann sichergestellt werden, dass sämtliche Erzeugnisse den gesetzlichen Spezifikationen entsprechen und frei von Kontaminationen sind. Untersucht werden dabei:

- Gehalt
- Identität
- Nicht-Vorhandensein von Mykotoxinen, Pestiziden und Schwermetallen
- Mikrobiologische Reinheit
- gegebenenfalls Terpenprofile in den Cannabis-Blüten

Um eine fehlerfreie Analyse dieser Faktoren zu ermöglichen, muss sichergestellt sein, dass das prüfende Labor den strengen gesetzlichen Regelungen umfassend entspricht. Dazu gehört gegenwärtig noch, dass es eine Erlaubnis nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorweisen kann und seine Prüfungen unter den Leitlinien für eine "Gute Herstellungspraxis" (GMP) für Arzneimittel gemäß dem Deutschen Arzneibuch (DAB) und dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) durchführt.

Der Ablauf einer Cannabisprüfung am Beispiel der Dünnschichtchromatographie

Bei der Dünnschichtchromatographie handelt es sich um ein physikalisch-chemisches Trennverfahren, mit dem man die Zusammensetzung von Proben feststellt. Die nach dem DAB vorgeschriebene Methode zur Identitätsbestimmung zeichnet sich durch ihre Schnelligkeit, ihren vergleichsweise geringen apparativen Aufwand, ihre hohe Trennleistung und den geringen Substanzbedarf aus.

Das Verfahren läuft in drei Schritten ab. Zunächst wird ein kalter Extrakt aus den Blüten hergestellt. Anschließend wird die Mischung filtriert und auf eine Kieselgelplatte aufgebracht. Abschließend werden methanolische Lösungen von Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) als Referenzsubstanzen aufgetragen.

Zu beachten ist dabei, dass die Dünnschichtchromatographie von Apotheken als zur Abgabe berechtigten Stellen zur Identitätsbestimmung durchgeführt werden muss, die Prüfung des THC-Gehalts per HPLC aber spezialisierten Laboren wie AZ Biopharm obliegt.

Wie Cannabis-Produzenten die Qualität ihrer Erzeugnisse sicherstellen

Dr. Berthold Lausecker
Dr. Berthold Lausecker
Neben detaillierten Analysekonzepten trägt ein verantwortungsbewusster Anbau dazu bei, den Konsum von Cannabis von so vielen Risiken zu befreien wie möglich.

Von Bedeutung ist hier zunächst der THC-Gehalt. Stehen CBD-Öle im Vordergrund der Produktentwicklung, dürfen nicht mehr als 0,2 Prozent THC enthalten sein, da die Produkte sonst als Betäubungsmittel gelten und der Aufsicht der Bundesopiumstelle unterliegen. Dasselbe gilt für Hanf, der mit seinen robusten Fasern vor allem für die Textilindustrie wichtig ist.

Handelt es sich um Medizinal-Cannabis, liegen die THC-Gehalte in einem Bereich von 20 bis 21 Prozent in der Blüte und die Anteile von CBD-Ölen bei 0,1 bis 2,0 Prozent. In diesen Fällen ist eine Bestimmung des THC-Gehalts mittels HPLC vorgeschrieben. Die Cannabis-Sorten werden anschließend mit dem Label "Sorte 20/1" vertrieben, wobei der erste Wert die Mindestkonzentration des THC und der zweite den des CBD-Öls beschreibt. Der Anbau erfolgt in geschlossenen Gewächshäusern, in denen konstante Bedingungen herrschen, wodurch die bestmögliche Qualität sichergestellt wird.

Grundsätzlich empfiehlt sich eine Auswahl von Hanfsorten, die nicht speziell für die Sanierung kontaminierter Flächen gezüchtet wurden. Ebenso trägt eine Auswahl schwermetallfreier Ackerflächen zu einer Reduktion der Belastung bei. In diesem Zusammenhang empfehlen Experten, von der Nutzung verlassener Industriestandorte und ähnlich genutzter Flächen abzusehen. Weiterhin sind vor dem Anbau Luft- und Bodenqualitätsanalysen sowie Boden-pH-Tests durchzuführen. Diese Empfehlung liegt darin begründet, dass der pH-Wert einen Einfluss darauf haben kann, welche Menge an Schwermetallen eine Pflanze absorbiert.

Fazit

Mit Deutschland legalisiert ein weiteres einflussreiches Land nach dem medizinischen Gebrauch nun auch den Freizeitkonsum von Cannabis. Das macht eine umfassende Prüfung aller aus kontrolliertem Anbau gewonnenen Pflanzen erforderlich. Eine besondere Rolle spielt dabei die Analyse der Schwermetallkontamination, von der verschiedene Cannabis-Züchtungen in besonderem Maße betroffen sind. Diese übernehmen umfassend ausgestattete und von der Bundesopiumstelle zertifizierte Speziallabore wie AZ Biopharm. Sie verfügen über die Möglichkeiten, größere Mengen zu prüfen und freizugeben und so dem nach der Legalisierung steigenden Bedarf zu entsprechen.


Impressum
Analytisches Zentrum Biopharm GmbH Berlin
Geschäftsführer: Doris Welz, Dr. Martin Reinsch und Dr. Berthold Lause
Bitterfelder Straße 19
12681 Berlin
Deutschland
T: 0049-30-936520
F: 0049-30-93652200
@: infoaz-biopharm.de
Ein Angebot von advertorial.de